Wer es jedem recht machen will, macht im Prinzip alles falsch

Stephan Kretzschmar, Sportvorstand des Handball-Bundesligisten Füchse Berlin, Handballexperte für Dyn

Die Trennung zwischen Entwurf und der Baukonstruktion, die sich in manchen Fällen nahezu zur Glaubensfrage stilisierte, war mir von Anfang an suspekt. Aber: ein Entwurf, der nicht realisierbar ist, bleibt ein Bild, wird leider keine bauliche Realität. Und ein Bauwerk, dem die Seele, die gewollte und gekonnte Gestaltung in Form und Materialität fehlt, wird leider bauliche Realität.

Was ist gewonnen, wenn dem planenden Architekten im planerischen Prozess die Realität abhanden kommt? Was, wenn dem konstruierenden Ingenieur der gestalterische Aspekt nichts wert ist? Hier der versponnene Architekt in schwarzer Cordhose, da der knochentrockene Ingenieur im karierten Hemd?

Kann ein Architekt ein guter Fachmann sein, ohne das Tragwerk oder die bauphysikalischen Anforderungen zu verstehen und zu beherrschen? Kann ein Bauingenieur ein guter

Fachmann sein, ohne Gespür für Form und Raum, ohne Gestaltungswillen und -können? In unseren Augen nicht. Wir haben es uns sehr früh zu unserer Aufgabe gemacht, Entwurf und Baukonstruktion, also Architektur und Engineering in einem Entwurfsprozess zu integrieren. So verstehen wir auch unseren Büronamen. Sisuplan – entwurf + baukonstruktion.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der integrierte Planungsprozess, bestehend aus Gestaltung und konstruktiver Durchbildung. So, wie es bis vor etwa siebzig, achtzig Jahren üblich war; in einer Hand, in der Hand des Baumeisters. Wir haben einige Jahre Anlauf dafür gebraucht, und der Weg war nicht leicht. Deswegen sind wir stolz auf die Aufhebung dieser Trennung zwischen Entwurf und Baukonstruktion.

Deswegen nennen wir es das Baumeisterprinzip.

Entwurf / Architektur

Neue Gebäude zu entwerfen, baulichen Räumen Form, Gestaltung, Materialität und Farbe zu erleihen, ist unsere Profession und Leidenschaft. Menschen werden maßgeblich durch ihr bauliches Umfeld geprägt. Durch den umgebenden Stadtraum, durch das eigene Haus, die eigene Wohnung.

Die Qualität des baulichen Umfelds, seiner Wohnung, seiner Lebens- und Arbeitsbereiche beeinflussen n entscheidendem Maße das Wohlbefinden des Menschen. Unsere Bauten sollen den Menschen, für ie sie konzipiert und gebaut werden, Schutz, Identität und Wohlergehen bieten. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, dass der von uns entworfene und realisierte bauliche Raum immer auch mehr ist als nur ein Gebäude. Architektur ist die Materialisierung vielfältiger sozialer Beziehungen. Baulicher Raum wird erfahren, bewohnt, belebt. In unserem Entwurfsprozess wollen wir Gebäude über ihre reine Funktion hinaus gestalten, die Form aus der Funktion heraus und die Bauten in ihrer Stellung und Gestaltung aus dem Umfeld entwickeln und in den Stadtraum organisch einfügen. Das ist unsere Aufgabe und unsere Verantwortung.

Projektmanagement und Ava

Neben dem Planungsprozess ist die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Bauleistungen sowie das Bauprojektmanagement ein wesentliches Aufgabengebiet zur erfolgreichen Realisierung von Bauvorhaben. In der Leistungsphase AVA (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) steckt der kauf-männische Teil der Planungsleistung, hier werden die auszuführenden Leistungen gewerkebezogen in ihre Leistungsbestandteile aufgeteilt, mit den Mengen aus der Mengenermittlung versehen und an die Bauausführungsunternehmen zur Angebotserstellung übergeben. Die Angebote werden in einem Vergabeverfahren ausgewertet, die Beauftragung erfolgt dann durch den Bauherrn.

Das Zusammenspiel der Bauunternehmen auf der Baustelle, die fachlich und zeitlich richtige Bauausführung, die Koordination, die Kontrolle der ausgeführten Leistungen anhand der Qualitäts- und Planungsvorgaben, die Prüfung der Abrechnungen, die Kostenkontrolle, die Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Bauablaufpläne sowie die qualitäts- und termingerechte Fertigstellung und Mitwirkung bei der Abnahme sind die wesentlichen Aufgabenfelder im Projektmanagement.

Tragwerksplanung

Dass Gebäude dauerhaft und standsicher errichtet werden und auf Dauer der geplanten Nutzungszeit gefahrlos genutzt werden können, ist Aufgabe der Tragwerksplanung. Sowohl im Neubau als auch bei der Umnutzung, der Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten werden die Bauteile des Tragwerks vom Entwurf des Tragwerks bis zur Ausführungsplanung ingenieurgemäß berechnet, in ihren Materialien und Festigkeiten bemessen und hinsichtlich der Grenzzustände der Standsicherheit sowie der Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen. Dabei werden neben den Konstruktionseigenlasten auch die Verkehrslasten aus der Nutzung, aus den Einflüssen von Wind, Wasser, Schnee und Regen in der Berechnung berücksichtigt, bei Gründungen und Bauteilen unter dem Gelände auch der Einfluss des Erddrucks und des Grundwassers. In der Berechnung werden das Gesamttragwerk des Gebäudes sowie die Lastflüsse rechnerisch simuliert. Die Zuverlässigkeit und Robustheit des ingenieurgemäß berechneten und nachgewiesenen Tragwerks ist eines der Hauptqualitätsmerkmale des modernen Bauens. Wir sind uns dieser großen Verantwortung in unserer Tätigkeit bewusst.

Energierberatung / Wärmeschutz

Neben dem Planungsprozess ist die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Bauleistungen sowie das Bauprojektmanagement ein wesentliches Aufgabengebiet zur erfolgreichen Realisierung von Bauvorhaben. In der Leistungsphase AVA (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) steckt der kauf-männische Teil der Planungsleistung, hier werden die auszuführenden Leistungen gewerkebezogen in ihre Leistungsbestandteile aufgeteilt, mit den Mengen aus der Mengenermittlung versehen und an die Bauausführungsunternehmen zur Angebotserstellung übergeben. Die Angebote werden in einem Vergabeverfahren ausgewertet, die Beauftragung erfolgt dann durch den Bauherrn.

Das Zusammenspiel der Bauunternehmen auf der Baustelle, die fachlich und zeitlich richtige Bauausführung, die Koordination, die Kontrolle der ausgeführten Leistungen anhand der Qualitäts- und Planungsvorgaben, die Prüfung der Abrechnungen, die Kostenkontrolle, die Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Bauablaufpläne sowie die qualitäts- und termingerechte Fertigstellung und Mitwirkung bei der Abnahme sind die wesentlichen Aufgabenfelder im Projektmanagement.

Nachhaltigkeitsplanung

Bereits Hans Carl von Carlowitz, kursächsischer Oberberghauptmann, formulierte 1713 angesichts einer drohenden Holzverknappung und Ausbeutung der Wälder in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“, dass immer nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen kann. Damit legte er den Grundstein für das Prinzip des nachhaltigen Umgangs mit Rohstoffen. Nach Jahrhunderten rücksichtsloser Ausbeutung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und Rohstoffe ist die entwickelte Gesellschaft inzwischen bereit, ihr Verhalten und Handeln auf die Schonung der natürlichen Ressourcen, auf einen möglichst geringen Ressourcenverbrauch sowie auf ein effizientes Ausnutzen auszurichten.

Im Zuge der Energieberatung werden für Neubauten, aber auch für umfassende Sanierungen und Modernisierungen die geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit nicht nur bezüglich der Energieeffizienz sondern auch zum Erhalt der Biodiversität, der Ressourcenschonung und Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen, des Flächenverbrauchs, der nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen, der Sicherung von Gesundheit und Komfort in einer Nachhaltigkeitsbewertung geplant und nachgewiesen.

Zusätzlich werden für diese Gebäude in Lebenszyklusanalysen (LCA) die Umweltauswirkungen des Bauwerks von der Herstellung der Baustoffe über den Aufwand zum Einbau, der Nutzungsdauer und den dabei verbrauchten Ressourcen bis zum Rückbau und Recycling beziehungsweise der Entsorgung der Baustoffe auf Basis der CO2-Äquivalenten betrachtet.
Auch soziologische Kriterien, wie die Umnutzbarkeit von Räumen, die Barrierefreiheit oder die Wandlungsfähigkeit der Nutzung des Gebäudes werden in diesem Verfahren analysiert und bewertet.

Bauphysik / Schallschutz

Baulicher Schallschutz ist eine wesentliche Planungsaufgabe in Entwurf, Ausführungsplanung und innerhalb der bauphysikalischen Nachweise. Ein der Nutzung des Gebäudes angemessener Schallschutz ist eine wesentliche Eigenschaft zur Gebrauchstauglichkeit und für den Schutz und die Gesundheit der Nutzer von entscheidender Bedeutung. Im baulichen Schallschutz werden zwei Kategorien betrachtet: den Schutz vor Außenlärm sowie den Schutz vor Lärm aus der Nutzung des Gebäudes im Inneren.
Im Nachweis zum Schutz vor Außenlärm werden, bezogen auf die Lage und die Nutzung des Gebäudes, die Lärmemissionen, die auf die Außenbauteile der schutzbedürftigen Räume einwirken, berechnet und die hierfür notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen konzipiert und nachgewiesen. Zunehmende Bedeutung erlangen hierbei die Schallemissionen der in den Wohngebieten aufgestellten Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Beim Nachweis zum Schutz vor Lärm aus der Nutzung des Gebäudes werden die Schallschutzanforderungen der begrenzenden Bauteile der schutzbedürftigen Räume gegen übermäßige Schallemissionen, abhängig von der Lage des Raums, ermittelt und rechnerisch nachgewiesen. Hierbei werden sowohl Körperschallemissionen, die in der Regel als Trittschall in Gebäuden auftreten, als auch Luftschallemissionen berücksichtigt.

Brandschutzplanung

Die Brandschutzplanung ist eine Querschnittsaufgabe in Gebäudeplanung und Tragwerksplanung. Bereits im Entwurf werden mittels Brandschutzkonzept die brandschutztechnischen Grundanforderungen, die Brandabschnittsbildung sowie die Anordnung der Rettungswege geplant. Die Bauteilanforderungen hinsichtlich des ausreichenden Feuerwiderstands der tragenden Bauteile werden in der Tragwerksplanung bemessen und nachgewiesen.

In weiteren Planungsschritten werden die erforderlichen Flächen für die Feuerwehr für den Rettungsangriff, die ausreichende Löschwasserversorgung sowie die weiteren brandschutztechnischen Anforderungen konzipiert.

Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden

Sachverständigkeit

  • Schäden an Gebäuden: Gutachten für Schäden an Gebäuden sind aufgrund der Bestellung durch die Ingenieurkammer Sachsen als Körperschaft öffentlichen Rechts Hauptgegenstand der Sachverständigentätigkeit. Sowohl für Gerichte, Bauträger, Kommunen wie auch für Privatpersonen werden in den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen Sachverständigengutachten erstellt
  • Wertermittlungsgutachten: Die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken auf der Grundlage der Sachwerte, Ertragswerte und der Verkehrswerte bedarf umfangreicher Kenntnisse der Bautechnik sowie der wertbeeinflussenden baulichen Gegebenheiten, Schäden und Mängel. Wir erstellen sowohl für kommunale Auftraggeber wie auch für Privatpersonen umfangreiche Wertermittlungsgutachten.
  • Baubegleitende Qualitätssicherung: Vorbeugen statt Nachsorgen ist das Leitmotiv der baubegleitenden Qualitätssicherung. Durch das frühzeitige Erkennen von Planungs- und Ausführungsfehlern werden Bauschäden möglichst vor dem Entstehen verhindert. Diese Vorsorge gewinnt vor allem vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes von Generalunternehmern und –übernehmen sowie beim Erwerb von Bauträgerobjekten immer mehr an Bedeutung, da hier die Fremdüberwachung der Bauleistungen durch einen Beauftragten des Auftraggebers nicht mehr stattfindet.

Baubegleitende Qualitätssicherung

Baulicher Schallschutz ist eine wesentliche Planungsaufgabe in Entwurf, Ausführungsplanung und innerhalb der bauphysikalischen Nachweise. Ein der Nutzung des Gebäudes angemessener Schallschutz ist eine wesentliche Eigenschaft zur Gebrauchstauglichkeit und für den Schutz und die Gesundheit der Nutzer von entscheidender Bedeutung. Im baulichen Schallschutz werden zwei Kategorien betrachtet: den Schutz vor Außenlärm sowie den Schutz vor Lärm aus der Nutzung des Gebäudes im Inneren.
Im Nachweis zum Schutz vor Außenlärm werden, bezogen auf die Lage und die Nutzung des Gebäudes, die Lärmemissionen, die auf die Außenbauteile der schutzbedürftigen Räume einwirken, berechnet und die hierfür notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen konzipiert und nachgewiesen. Zunehmende Bedeutung erlangen hierbei die Schallemissionen der in den Wohngebieten aufgestellten Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Beim Nachweis zum Schutz vor Lärm aus der Nutzung des Gebäudes werden die Schallschutzanforderungen der begrenzenden Bauteile der schutzbedürftigen Räume gegen übermäßige Schallemissionen, abhängig von der Lage des Raums, ermittelt und rechnerisch nachgewiesen. Hierbei werden sowohl Körperschallemissionen, die in der Regel als Trittschall in Gebäuden auftreten, als auch Luftschallemissionen berücksichtigt.

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